Fälschung beweiserheblicher Daten
- Fälschung beweiserheblicher Daten
spezieller Tatbestand der ⇡ Urkundenfälschung. Strafbar ist, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder geänderte Daten gebraucht, z.B. gefälschte Computerausdrucke (§ 269 StGB).
- Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. ⇡ Versuch ist strafbar.
Lexikon der Economics.
2013.
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Fälschung — 1. F. von Münzen und Noten: ⇡ Geld und Wertzeichenfälschung. 2. F. eines Schecks: a) Gefälschte Unterschriften begründen gegen denjenigen, dessen Unterschrift gefälscht wurde, keine Verpflichtung. Die Bank, die den gefälschten Scheck einlöst,… … Lexikon der Economics
Alle Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Liste aller Tatbestände des StGB — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Liste aller Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Liste der Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuches — Da es sich bei der untenstehenden Liste um eine Übersicht aller Straftaten des deutschen Strafgesetzbuches handelt, sind Abschnitte zu Themen wie Nebenfolgen, Begriffsbestimmungen etc. nicht aufgelistet. Qualifikationstatbestände, Sonderdelikte,… … Deutsch Wikipedia
Urkundsdelikt — Die Urkundsdelikte umfassen diejenigen Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr (§§ 267–282 StGB), welche im 23. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt sind. Das Rechtsgut, das die Urkundsdelikte im allgemeinen schützen, ist die Sicherheit und… … Deutsch Wikipedia
Abofalle — (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei … Deutsch Wikipedia
Computerstraftaten — [kɔm pjuːtər ], Computerkriminalität, Straftaten, die unter Einbeziehung von Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung begangen werden. Gemäß § 202 a StGB wird wegen Ausspähens von Daten mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit… … Universal-Lexikon
Internetkriminalität — sind Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mit den Techniken des Internets geschehen. Nicht zu verwechseln mit Computerkriminalität, bei der lediglich der Computer ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Cybercrime — Computerkriminalität ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt. Der Begriff wird… … Deutsch Wikipedia